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Maskenpflicht auf der Klosterhalbinsel

Bis und mit Freitag, 18. September gilt auf dem Areal der Kantonsschule eine allgemeine Maskenpflicht auf Anordnung der Kantonsärztin. Der folgende Auszug daraus enthält die relevanten Verfügungen für alle Personen, die sich auf der Klosterhalbinsel aufhalten:

  1. Für das gesamte Schulareal der Kantonsschule Wettingen gilt ab Freitag 28. August 2020, 18:00 Uhr bis Freitag, 18. September 2020, 24.00 Uhr für alle anwesenden Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Mitarbeitende, Zulieferer, Handwerker usw.) eine generelle Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske. Die Pflicht gilt jeweils von Montag bis Freitag von 07:00 bis 20:00 Uhr.

  2. Die Pflicht gemäss Dispositiv-Ziffer 1 der vorliegenden Verfügung gilt nicht für sportliche Aktivitäten, sofern in den Sporthallen die bestehenden Schutzkonzepte (Hallenbetreiber und Trainings- bzw. Wettkampfveranstalter) konsequent eingehalten werden können.

  3. Die Pflicht gemäss Dispositiv-Ziffer 1 der vorliegenden Verfügung gilt für schulisch genutzte Räume und Flächen und für den gesamten Aussenbereich des Schulareals, auf welchem sich vorwiegend Schülerinnen und Schüler aufhalten. Sie gilt nicht für weitere auf dem Schulareal privat oder gewerblich genutzte Räume und dazugehörige Aussenflächen, auch wenn diese über einen (nicht-schulischen) Publikumsverkehr verfügen (Restaurants, Gewerbetreibende, namentlich auch in der alten Spinnerei usw.).
 
Kantonsschule Wettingen
Klosterstrasse 11
5430 Wettingen
T +41 56 437 24 00
kanti-wettingen@ag.ch
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