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Promotionsordnung Gymnasium (Auszug) - Änderungen vorbehalten.

Die aktuellen Bestimmungen siehe Maturitätsverodnung AG

Promotionsfächer

In den beiden ersten Klassen zählen die Grundlagenfächer sowie das Akzentfach für die Promotion. In der 3. Klasse kommen das Schwerpunktfach und der Projektunterricht hinzu. Alle Fächer zählen einfach.
 

Bestehensnormen

Jede ungenügende Note muss doppelt kompensiert werden (also z.B. die Note 3 durch zwei Noten 5).
Es dürfen nicht mehr als vier Noten ungenügend sein.


Probezeit

Wer in der 1. Klasse eine Probezeit zu bestehen hat und diese nicht besteht, muss die Schule am Ende des 1. Semesters verlassen. 


Jahrespromotion

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils am Ende jedes Schuljahres ein Zeugnis, das - mit Ausnahme am Ende der vierten Klasse -  über die Beförderung oder Nichtbeförderung in die nächsthöhere Klasse entschieden. Der Beurteilungszeitraum umfasst in der Regel das ganze Schuljahr. Am Ende des ersten Semesters erhalten die Schülerinnen und Schüler jeweils einen Zwischenbericht, der über ihre Leistungen in diesem Semester Auskunft gibt. Dieser Zwischenbericht dient als Standortbestimmung, Ausnahme: Provisorisch aufgenommene Schüler*innen.


Repetition einer Klasse

Wer am Ende eines Schuljahres die Bedingungen zur Beförderung in die nächsthöhere Klasse nicht erfüllt, muss bzw. darf die Klasse repetieren, sofern er oder sie nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt repetiert hat. Von den vier Klassen darf insgeamt also nur eine repetiert werden.

 

Kantonsschule Wettingen
Klosterstrasse 11
5430 Wettingen
T +41 56 437 24 00
kanti-wettingen@ag.ch
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