Austauschaufenthalt Gymnasium
Die Schülerinnen und Schüler der KSWE haben die Möglichkeit, einen Austauschaufenthalt zu absolvieren. Sie können so ein halbes oder ein ganzes Jahr ihrer Schulzeit an einer Schule in der französischen oder italienischen Schweiz oder im Ausland verbringen.
Ein Austausch ermöglicht das Eintauchen in eine andere Kultur. Er trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei und fördert die Sprachkompetenz.
Die Verantwortung für die Organisation des Aufenthalts liegt bei den Schülerinnen und Schülern bzw. bei den Erziehungsberechtigten.
Voraussetzungen
Damit ein Austauschaufenthalt im Gymnasium als Schulzeit angerechnet werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.
- Ein Austausch ist nur möglich, wenn eine anerkannte Schule besucht wird. Für Au-Pair-Aufenthalte oder Sprachkurse wird kein Urlaub bewilligt.
- Der Aufenthalt muss zeitlich mit dem Semester bzw. mit dem Schuljahr der KSWE übereinstimmen. Der Unterricht der vorangehenden und nachfolgenden Semester muss vollumfänglich besucht werden. Eine vorzeitige Abreise oder eine verspätete Rückkehr ist nicht möglich.
- Ein halbjähriger Austausch kann im ersten oder im zweiten Semester der 2. Klasse stattfinden. Ein ganzjähriger Austausch findet in der Regel in der 2. Klasse statt. Ein Austausch in der 3. Klasse kann beantragt werden.
- Bei einem habjährigen Aufenthalt erfolgt die Rückkehr in die gleiche Klasse. Voraussetzung dafür ist, dass die Promotionsbedingungen erfüllt werden. Für die Jahrespromotion gilt das Semesterzeugnis.
- Bei einem ganzjährigen Aufenthalt ist ein Wiedereintritt in die gleiche Klasse nur mit einem Notendurchschnitt von mindestens 4.7 möglich. Dies entspricht etwa 7.5 bis 8 Saldopunkten. Wenn dieser Durchschnitt nicht erreicht wird, erfolgt der Eintritt in eine 2. Klasse. Bei einem ganzjährigen Aufenthalt in der 3. Klasse ist der Wiedereintritt in die gleiche Klasse nicht möglich.
- Die Schülerinnen und Schüler sind verantwortlich dafür, dass sie während ihres Aufenthalts wichtige Termine für das folgende Schuljahr an der KSWE nicht verpassen. (Anmeldung Schwerpunktfach, Variowoche, Freifächer usw.)
Vorgehen
1. Anmeldung Austauschorganisation
- Sie bewerben sich frühzeitig bei einer Austauschorganisation für die Teilnahme am Austauschprogramm.
- Zu empfehlen ist eine Organisation, die Mitglied bei Intermundo ist (Schweizer Dachverband der nicht kommerziellen Anbieter für Jugendaustausch). Dazu gehören AFS, Rotary, YFU und andere.
- Bei der Auswahl der Destination ist zu beachten, dass nur Destinationen möglich sind, deren Semestereinteilung mit unserer Semestereinteilung kompatibel ist.
2. Urlaubsgesuch
- Sie reichen bei der Schulleitung ein Urlaubsgesuch für Ihren Austauschaufenthalt ein.
- Für einen ganzjährigen Urlaub und für einen Urlaub im ersten Semester (Abreise in den Sommerferien) muss das Urlaubsgesuch bis Mitte Januar eingereicht werden. Für einen Urlaub im zweiten Semester (Abreise in den Sportferien) muss das Urlaubsgesuch bis Mitte September eingereicht werden.
Aufenthalt in der Romandie
Für einen Austauschaufenthalt in der französischen Schweiz bietet die KSWE Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Schule an. Ansprechperson für die Unterstützung für einen Aufenthalt in der Romandie ist
Für allgemeine Fragen zu Austauschaufenthalten steht Ihnen die Prorektorin