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Austauschaufenthalt Gymnasium

Die Schülerinnen und Schüler der KSWE haben die Möglichkeit, einen Austausch­aufenthalt zu absolvieren. Sie können so ein halbes oder ein ganzes Jahr ihrer Schulzeit an einer Schule in der französischen oder italienischen Schweiz oder im Ausland verbringen.

Ein Austausch ermöglicht das Eintauchen in eine andere Kultur. Er trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei und fördert die Sprachkompetenz.

Die Verantwortung für die Organisation des Aufenthalts liegt bei den Schülerinnen und Schülern bzw. bei den Erziehungsberechtigten.

Voraussetzungen

  • Ein Austausch ist nur möglich, wenn eine anerkannte Schule besucht wird. Für Au-Pair-Aufenthalte oder Sprachkurse wird kein Urlaub bewilligt.
  • Der Aufenthalt muss zeitlich mit dem Semester bzw. mit dem Schuljahr der KSWE übereinstimmen. Der Unterricht der vorangehenden und nachfolgenden Semester muss vollumfänglich besucht werden. Eine vorzeitige Abreise oder eine verspätete Rückkehr ist nicht möglich. Der frühest mögliche Abreisetermin ist in den Sommer- bzw. Sportferien. Siehe Ferienpläne KSWE.
  • Ein ganzjähriger Austausch findet in der Regel in der 2. Klasse statt. 
  •  Ein halbjähriger Austausch kann im ersten oder im zweiten Semester der 2. Klasse stattfinden. Dazu ist kein bestimmter Notenschnitt erforderlich, empfohlen wird jedoch ein Notenschnitt von circa 4.5. Die Promotion muss regulär erfüllt sein. Bei einem halbjährigen Aufenthalt erfolgt die Rückkehr in die gleiche Klasse.  Für die Jahrespromotion der 2. Klasse gilt das Semesterzeugnis. Wichtiger Hinweis: Aufgrund des Semesterstarts empfiehlt sich der Austausch im 1. Semester, im 2. Semester ist die Wahl der möglichen Destinationen  stark eingeschränkt. Die meisten englischsprachigen Destinationen sind dann ausgeschlossen.
  • Bei einem ganzjährigen Aufenthalt ist ein Wiedereintritt in die gleiche Klasse nur mit einem Notendurchschnitt von mindestens 4.7 (ungerundet) möglich, das entspricht etwa 7.5 bis 8 Saldopunkten. Es zählt dabei das Jahreszeugnis der 1. Klasse. Wenn dieser Durchschnitt nicht erreicht wird, erfolgt der Eintritt in eine 2. Klasse. Bei einem ganzjährigen Aufenthalt in der 3. Klasse ist der Wiedereintritt in die gleiche Klasse nicht möglich. Schülerinnen und Schüler, die ausnahmsweise in der 3. Klasse einen Jahresaustausch machen möchten, müssen dies via separatem Gesuch anfragen.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind verantwortlich dafür, dass sie während ihres Aufenthalts wichtige Termine für das folgende Schuljahr an der KSWE nicht verpassen. (Anmeldung Schwerpunktfach, Vario­woche, Freifächer usw.)

Vorgehen

1. Anmeldung Austauschorganisation

  • Sie bewerben sich frühzeitig bei einer Austauschorganisation für die Teilnahme am Austauschprogramm. Kommunizieren Sie der Organisation, wann Sie den Austausch frühestens antreten können (Datum Beginn Sport- bzw. Sommerferien).
  • Zu empfehlen ist eine Organisation, die Mitglied bei Intermundo ist (Schweizer Dachverband der nicht kommerziellen Anbieter für Jugend­austausch). Dazu gehören AFS, Rotary, YFU und andere.
  • Bei der Auswahl der Destination ist zu beachten, dass nur Destinationen möglich sind, deren Semestereinteilung mit unserer Semester­ein­tei­lung kompatibel ist.

2. Urlaubsgesuch

  • Sie reichen bei der Schulleitung ein Urlaubsgesuch (abrufbar im Intranet) für Ihren Austausch­aufenthalt ein.
  • Für einen ganzjährigen Urlaub und für einen Urlaub im ersten Semester (Abreise in den Sommerferien) muss das Urlaubsgesuch bis Mitte Januar eingereicht werden. Für einen Urlaub im zweiten Semester (Abreise in den Sportferien) muss das Urlaubsgesuch bis Mitte September eingereicht werden.

 

Aufenthalt in der Romandie

Für einen Austauschaufenthalt in der französischen Schweiz bietet die KSWE Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Schule an. Ansprechperson für die Unterstützung für einen Aufenthalt in der Romandie  ist Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Für allgemeine Fragen zu Austauschaufenthalten steht Ihnen die Prorektorin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.

 

Kantonsschule Wettingen
Klosterstrasse 11
5430 Wettingen
T +41 56 437 24 00
kanti-wettingen@ag.ch
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